Baumfällung und Baumpflege in Berlin und Brandenburg

Baumfällung auch auf engen Grundstücken: Wir fällen und pflegen Bäume in Berlin, in Königs Wusterhausen, Bestensee, Zeuthen, Wildau und Umgebung. Ihr Baum ist zu groß geworden oder wächst zum Nachbarn hinüber? Wir sehen ihn uns an und beraten Sie vor Ort.
Baumfällarbeiten und Baumpflege: Was wir übernehmen
- Baumschnitt und Baumpflege, wenn Äste über das Dach oder zum Nachbarn wachsen.
- Arbeiten mit dem Hubsteiger, wenn die Krone vom Boden aus nicht zu erreichen ist.
Baum fällen, auch dicht am Haus
Wir fällen Bäume Stück für Stück, auch dort, wo kaum Platz ist.
Baumstumpf entfernen
Wir roden den Baumstumpf, auch Stubben genannt, samt Wurzeln mit dem Bagger.
So läuft es ab
- Sie rufen an oder schreiben uns per WhatsApp.
- Wir kommen zur kostenlosen Vor-Ort-Beratung und sehen uns den Baum und sein Umfeld an.
- Sie erhalten ein Angebot.
- Wir fällen, schneiden oder roden zum vereinbarten Termin.
Baum fällen: Genehmigung und Fällzeiten
Ob Sie eine Genehmigung brauchen, hängt von Baumart, Größe und Ort ab. In Berlin regelt das die Baumschutzverordnung. In Brandenburg haben viele Gemeinden eine eigene Baumschutzsatzung.
Dazu kommt das Bundesnaturschutzgesetz: Vom 1. März bis zum 30. September dürfen Bäume zum Schutz brütender Vögel grundsätzlich nicht gefällt werden. Das gilt nicht für Bäume auf gärtnerisch genutzten Flächen, etwa im Hausgarten. Nester brütender Vögel sind aber ganzjährig geschützt, und Ihre Gemeinde kann eigene Regeln haben. Schonende Pflegeschnitte sind auch im Sommer erlaubt.
Im Zweifel fragen Sie beim Bezirksamt oder bei Ihrer Gemeinde nach.
Baumfällung & Baumpflege: Beispiele aus unserer Arbeit
Unser Einsatzgebiet
Unser Sitz ist in Bestensee. Die meisten Bäume fällen wir rund um Königs Wusterhausen und im Süden Berlins. Was wir in Ihrem Ort anbieten, steht auf der jeweiligen Ortsseite.
Alle Orte ansehenWas Kunden uns häufig fragen
Wann darf man Bäume fällen?
Vom 1. März bis zum 30. September dürfen Bäume zum Schutz brütender Vögel nach dem Bundesnaturschutzgesetz grundsätzlich nicht gefällt werden. Das gilt nicht für Bäume auf gärtnerisch genutzten Flächen, etwa im Hausgarten. Nester brütender Vögel sind aber ganzjährig geschützt. Schonende Pflegeschnitte sind das ganze Jahr über möglich.
Welche Bäume darf man ohne Genehmigung fällen?
Das hängt vom Ort ab. In Berlin und in vielen Brandenburger Gemeinden sind Bäume ab einem bestimmten Stammumfang geschützt, für manche Obstbäume gelten Ausnahmen. Was für Ihren Baum gilt, regelt die Verordnung oder Satzung vor Ort.
Wann darf man Bäume schneiden?
Schonende Pflegeschnitte sind das ganze Jahr über möglich. Starke Rückschnitte sind außerhalb von gärtnerisch genutzten Flächen grundsätzlich nur vom 1. Oktober bis Ende Februar erlaubt.
Was kostet es, einen Baum fällen zu lassen?
Einen Pauschalpreis gibt es nicht. Der Preis hängt von Höhe und Stammdicke des Baums ab, vom Platz rundherum, vom Einsatz eines Hubsteigers, davon, ob auch der Baumstumpf entfernt werden soll, und davon, wie viel Holz und Grünschnitt abgefahren wird. Nach der kostenlosen Vor-Ort-Beratung erhalten Sie ein Angebot.
Was regelt die Baumschutzverordnung Berlin?
Sie schützt Bäume in Berlin ab einem bestimmten Stammumfang. Für die Fällung eines geschützten Baums brauchen Sie vorher eine Genehmigung des Bezirksamts. Wer ohne Genehmigung fällt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Wer entfernt Baumstümpfe?
Das übernehmen wir: Wir roden den Baumstumpf samt Wurzeln mit dem Bagger.
Erzählen Sie uns von Ihrem Vorhaben
Am schnellsten erreichen Sie uns telefonisch oder per WhatsApp. Wenn Sie lieber schreiben, nutzen Sie das Formular. Wir melden uns dann bei Ihnen.
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